Fahrschule Kaiser

PKW Klasse B196

Dein Weg zum Führerschein

Eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 196 erlaubt dir das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 cm³ Hubraum, wenn du das 25. Lebensjahr vollendet hast, den Pkw-Führerschein seit mindestens 5 Jahren besitzt und eine spezielle Fahrerschulung in unserer Fahrschule absolviert hast.

Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse erforderlich:
ja, Klasse B seit mind. 5 Jahren

Mindestalter:
25 Jahre

Ausbildung:
Theorie: 4 x Zusatzstoff
Praxis: mind. 10 x 90 Min.

Prüfung:
Theorieprüfung: entfällt
Praktische Prüfung: entfällt

Wichtig:
Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl wird von der Führerscheinstelle erst nach Vorlage des Nachweises über die Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Schulung (s.o.) eingetragen. Diesen Nachweis erhältst du von uns, nachdem du die Schulung erfolgreich absolviert hast.