Fahrschule Kaiser

PKW Klasse B197

Dein Weg zum Führerschein

Mit der Schlüsselzahl 197 darfst du nach bestandener Führerscheinprüfung Fahrzeuge mit Schalt- und Automatikgetriebe fahren. Die Schlüsselzahl 197 (Schaltkompetenz) wird von der Führerscheinstelle erst nach Vorlage des Nachweises über die praktische Schulung (s.u.) eingetragen. Diesen Nachweis erhältst du von uns, nachdem du die Schulung erfolgreich absolviert hast.


Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein

Eingeschlossene Klassen: AM, L 

Mindestalter: 18
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.

Vorteil:
Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe.

Im Rahmen der Ausbildung müssen auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe mind. 10 Fahrstunden à 45 Min. und im Anschluss eine 15 minütige „Prüfung“ beim Fahrlehrer absolviert werden.

Die praktische Prüfung wird auf dem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt. Nach bestandener Prüfung darfst du Fahrzeuge mit Automatik- und Schaltgetriebe fahren.

Ausbildung – Theorie: 
12 x Grundstoff (bei Erweiterung:
6 x Grundstoff) und zusätzlich 2 x Zusatzstoff

Theorieprüfung: ja (entfällt, wenn du schon im Besitz der Führerscheinklasse B78 bist)

 Ausbildung – Praxis: 
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) und zusätzlich 12 Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten).

Praktische Prüfung: ja, Dauer mind. 55 Min.

Keine praktische Prüfung bei Vorbesitz der Klasse B78.